Was bedeutet der AGB-Zusatz 2.1.5. Compensando Deckung in den neuen Verträgen der Ausgleichsanspruch-Versicherung?
Antwort: (von Frau RA Dr. Susanne Kuen geprüft)
2.1.5. Abweichend von Art. 23.2.3.1 ARB erfolgt keine Zusammenrechnung von Forderungen und Gegenforderungen aufgrund desselben Versicherungsfalles. Aufrechnungsweise geltend gemachte Forderungen des Gegners bleiben somit für die Bewertung der Streitwertobergrenze unberücksichtigt.
RA Dr. Susanne Kuen, LL.M.
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