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Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

Frage 12


Was bedeutet der AGB-Zusatz 2.1.6. Todesfall in den neuen Verträgen der Ausgleichsanspruch-Versicherung?

Antwort: (von Frau RA Dr. Susanne Kuen geprüft)

2.1.6. im Todesfall geht der Versicherungsschutz auf die Erben des Versicherungsnehmers über.