Gibt es Wartefristen bei der Ausgleichsanspruch-Versicherung?
Antwort: (von Frau RA Dr. Susanne Kuen geprüft)
Es gelten folgende Regeln:
- Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 6 Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.
Achtung: Eintritt des Versicherungsfalles ist nicht die Übergabe der Tankstelle, sondern der Ausspruch/Zugang der Kündigung!
- Für den Beratungsrechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Für Verträge, die unmittelbar (d.h. binnen 4 Wochen) nach Neuübernahme eines Tankstellenbetriebes abgeschlossen werden, entfallen diese Wartezeiten.
RA Dr. Susanne Kuen, LL.M.
www.ra-kuen.at