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Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

Frage 05


Gibt es Wartefristen bei der Ausgleichsanspruch-Versicherung?  

Antwort: (von Frau RA Dr. Susanne Kuen geprüft)

Es gelten folgende Regeln:

  • Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 6 Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.
    Achtung: Eintritt des Versicherungsfalles ist nicht die Übergabe der Tankstelle, sondern der Ausspruch/Zugang der Kündigung!
  • Für den Beratungsrechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.

Für Verträge, die unmittelbar (d.h. binnen 4 Wochen) nach Neuübernahme eines Tankstellenbetriebes abgeschlossen werden, entfallen diese Wartezeiten.

RA Dr. Susanne Kuen, LL.M.
www.ra-kuen.at