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Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

Frage 06


Wie hoch ist der Selbstbehalt und wann muss ich diesen tragen?

Antwort: (von Frau RA Dr. Susanne Kuen geprüft)

Wenn Ihre Ansprüche dem Grunde nicht bestritten werden, sondern nur deren Höhe, beträgt der Selbstbehalt 10%, wobei ein Mindestselbstbehalt in Höhe von € 1.000,00 zur Anwendung kommt.

Wenn Ihre Ansprüche zur Gänze (also schon dem Grunde nach) bestritten werden, beträgt der Selbstbehalt 20%, wobei ein Mindestselbstbehalt in Höhe von € 2.000,00 zur Anwendung kommt.

Der Selbstbehalt kommt immer dann zu Anwendung, wenn die Versicherung leistungspflichtig wird. Die Versicherung wird nur dann nicht leistungspflichtig, wenn das Gerichtsverfahren zur Gänze gewonnen wird.

Der Selbstbehalt wird von den Gerichts- und Anwaltskosten berechnet.

Folgenden Beispiele dienen nur der Erklärung und nehmen auf kein bestimmtes Produkt Bezug!

1. Beispiel:

Gerichts- und Anwaltskosten betragen € 50.000,00

Ihr Selbstbehalt beträgt 10%, mindestens aber € 1.000,00 pro Versicherungsfall.

10% von € 50.000,00 sind € 5.000,00 Der Selbstbehalt beträgt € 5.000,00

2. Beispiel:

Gerichts- und Anwaltskosten betragen € 9.000,00

Ihr Selbstbehalt beträgt 10% mindestens € 1.000,00 pro Versicherungsfall.

10% von € 9.000,00 sind € 900,00 Der Selbstbehalt beträgt € 1.000,00