Auf dieser Website werden nur – technisch notwendige Cookies – verwendet !

Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

3. Beitrag


Bedrohen Verzögerungen bei der Weiterleitung des Agenturgeldes meine Ausgleichsansprüche?

Bei manchen Pächtern kommt es immer wieder zu Rückleitungen von Bankeinzügen, die das Agenturgeld betreffen. Bedeutet dies automatisch, dass im Falle der Vertragsbeendigung Ausgleichsansprüche nicht entstehen?

Wir haben zu diesem Thema Tankstellenanwältin Dr. Susanne Kuen befragt und werden Ihnen in diesem und den folgenden Newslettern wichtige Informationen zum Ausgleichsanspruch übermitteln.

Frage:

Frau Dr. Kuen, hat ein Pächter Ausgleichsansprüche, auch wenn die Vertragsbeendigung wegen Verzögerungen bei der Erlösabfuhr erfolgt?

Antwort:

Insbesondere die mehrmalige Rückleitung von Bankeinzügen sanktionieren die Mineralölkonzerne oft mit der Durchführung einer fristlosen Vertragsauflösung. Prinzipiell gilt zwar, dass bei unternehmerseitiger Vertragsbeendigung eine Ausgleichsanspruch entsteht. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis wegen eines schuldhaften, einen wichtigen Grund nach § 22 HVertrG darstellenden Verhaltens des Handelsvertreters gekündigt oder vorzeitig aufgelöst hat.

Sämtliche Tankstellenverträge enthalten die Pflicht zur prompten Abfuhr des Agenturgeldes. Die Rückleitung von Bankeinzügen, die das Agenturgeld betreffen, stellt daher eine Vertragsverletzung dar. Die pünktliche Erlösabfuhr wird seitens der Gerichte auch regelmäßig als wichtige Vertragspflicht qualifiziert, sodass diese Pflichtverletzung einen „wichtigen Grund“ für die Vertragsauflösung darstellt.

Entscheidend für den Entfalls des Ausgleichsanspruches ist aber, dass diese Vertragsverletzung verschuldet wurde. Denn der Ausgleichsanspruch entfällt nur, wenn den Tankstellenpächter an der Verzögerung der Weiterleitung ein Verschulden trifft. Verschulden ist dann zu bejahen, wenn ein sorgfältiger Unternehmer bei gehöriger Aufmerksamkeit die Rückleitung hätte verhindern können. 

Ein solches Verschulden ist beispielsweise zu verneinen, wenn die Tankstelle für den Pächter auf Basis der Vertragsbedingungen nicht rentabel zu führen war oder wenn es aufgrund eines Wechsels des Kreditinstituts zu Missverständnissen kam, die auch einem sorgfältigen Unternehmer passieren können. In solchen Fällen stehen dem Tankstellenpächter dann trotz verspäteter Erlösabfuhr Ausgleichsansprüche zu.