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Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

Frage 15


Steht einem Pächter auch bei Eigenkündigung ein Ausgleichsanspruch zu?

Antwort: (von Frau RA Dr. Susanne Kuen geprüft)

Das hängt davon ab, aus welchem Grund die Eigenkündigung erfolgt.

Bei einer Eigenkündigung steht der Ausgleichsanspruch dann zu, wenn die Kündigung aus der Mineralölgesellschaft zurechenbaren Umständen erfolgt oder wenn die Fortsetzung der Tätigkeit wegen Alters oder Krankheit nicht zugemutet werden kann.

Wir empfehlen dringend, unbedingt vor Ausspruch der Eigenkündigung Kontakt mit einem auf den Ausgleichsanspruch spezialisierten Anwalt aufzunehmen.