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Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

Frage 14


Kann ich den Anwalt wechseln

Antwort: (von Frau RA Dr. Susanne Kuen geprüft)

Ja

Zu beachten ist, dass für die Honorarnote des zuerst beauftragten Anwalts in der Regel kein Anspruch auf Versicherungsleistung besteht, denn auf diesen Anspruch wird sich der zuletzt beauftragte Anwalt berufen. Sie müssen das Honorar des zunächst beauftragten Anwalts daher selbst tragen.

RA Dr. Susanne Kuen, LL.M.
www.ra-kuen.at