Wann tritt der Versicherungsfall in einem Streitfall ein?
Antwort: (von Frau RA Dr. Susanne Kuen geprüft)
Der Ausspruch der Kündigung stellt den Eintritt des Versicherungsfalles dar. Wenn diese vor dem Ablauf der Wartefrist erfolgt, besteht kein Deckungsanspruch.
RA Dr. Susanne Kuen, LL.M.
