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Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

6. Beitrag


Corona Krise: Rettungsmaßnahmen für TankstellenpächterInnen

Von Tankstellenanwältin Dr. Susanne Kuen.

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Corona Krise: Rettungsmaßnahmen für TankstellenpächterInnen

Da die TankstellenpächterInnen das wirtschaftliche Risiko für ihr Unternehmen tragen, besteht gegenüber der Mineralölgesellschaft kein Rechtsanspruch auf Abdeckung von Geschäftsverlusten. Daran ändert leider auch die Corona Krise nichts.

Aus langjähriger Erfahrung ist eindringlich davor zu warnen, sich auf vage Versprechungen (nach dem Motto „Wir lassen niemanden in Stich“) zu verlassen, selbst wenn diese schriftlich erfolgen. Daraus erwächst leider kein Rechtsanspruch.

Diese Situation erfordert daher aktives Handeln und nicht „vertrauensvolles“ Zuwarten.

Konkrete Forderungen an die Mineralölgesellschaft stellen

Anhand konkreter Zahlen sind die massiven Umsatzrückgänge, die getroffenen Einsparungsmaßnahmen und das daraus resultierende Betriebsergebnis darzulegen. Je nach Erfordernis kann die Mineralölgesellschaft für die Dauer der Krise zur Zustimmung zu folgenden Vertragsänderungen aufgefordert werden:

  • konkret bezifferte Reduktion/Entfall der Pacht
  • konkret bezifferter Betriebskostenzuschuss
  • konkrete Verkürzung der Öffnungszeit

Bereits im ersten Schreiben sollte der Mineralölgesellschaft eine wenige Tage dauernde Frist für eine verbindliche Reaktion gesetzt werden, damit man kurzfristig Klarheit über die gewährte Unterstützung hat.

Keinesfalls sollte man seine Hoffnung auf einen gesetzlichen Anspruch auf Pachtzinsminderung gründen. Wenn die Mineralölgesellschaft nicht „freiwillig“ dazu bereit ist, würde man deswegen prozessieren müssen – dies wäre bei aufrechtem Vertragsverhältnis unpraktikabel und außerdem mit äußerst ungewissen Erfolgsaussichten belastet.

Nicht für den Fortbetrieb den Kreditrahmen erhöhen

Besonders gewarnt sei davor, den Kreditrahmen zu erhöhen, um damit den Fortbetrieb der Tankstelle zu finanzieren. Denn während damit die Verschuldung des Tankstellenbetriebs weiter steigt, profitiert davon hauptsächlich die Mineralölgesellschaft, die andernfalls die Kosten für das Offenhalten selbst finanzieren müsste.

Eine bloße Stundung der Pacht erhöht zwar kurzfristig die Liquidität, hat aber keine positive Auswirkung auf das Geschäftsergebnis. Gleiches gilt natürlich für Stundungen von Kreditraten und Abgaben. Denn Banken, Abgabenbehörden und die Mineralölgesellschaft werden in absehbarer Zeit auf die Bezahlung der ja weiterhin offenen Forderungen bestehen.

Besser eine Ende mit Schrecken

Sofern jeder Tag – mangels Unterstützung durch die Mineralölgesellschaft – erheblich Geld kostet, ist die Vermeidung des dadurch eintretenden Vermögensschadens nur durch rasche Beendigung des Tankstellenvertrages möglich.

Falls man darauf hofft, seitens der Mineralölgesellschaft durch Forderungserlass oder Zuschuss vor der Insolvenz gerettet zu werden, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es für die Mineralölgesellschaft eindeutig billiger ist, die Station einfach neu zu besetzen. Denn die Forderungen der Mineralölgesellschaft sind im Konkursfall idR durch eine Bankgarantie abgesichert.

Bei entsprechender Vorgangsweise bestehen durchaus Chancen, dass die Entstehung der Ausgleichsansprüche herbeigeführt werden kann (siehe hierzu auch Urteile – auf der Website von Frau RA Dr.Susanne Kuen www.ra-kuen.at ).

Ziel definieren und erreichen

In dieser finanziell schwierigen Zeit stellt die Entscheidung hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise eine große Herausforderung dar. Der optimale Weg ist abhängig von

  • dem Ziel (Aufrechterhaltung oder Beendigung des Vertrages)
  • der konkreten finanziellen Lage
  • dem Verhalten der Mineralölgesellschaft

Frau RA Dr. Susanne Kuen steht für eine fundierte Beratung über die Chancen und Risiken der für die Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen sowie deren Durchführung gerne zur Verfügung.