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Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

1. Beitrag


Sind Tankstellenpächter in Form einer GmbH beim Ausgleichsanspruch benachteiligt?

Wir haben zu diesem Thema Tankstellenanwältin Dr. Susanne Kuen befragt und werden Ihnen in diesem und den folgenden Newslettern wichtige Informationen zum Ausgleichsanspruch übermitteln.

Manche Pächter betreiben ihre Tankstelle freiwillig in Form einer GmbH, von manchem Pächter wird dies von der Mineralölgesellschaft verlangt. Nun sind Befürchtungen im Umlauf, dass die Führung als GmbH nachteilig für den Ausgleichsanspruch ist.

Frage:

Frau Dr. Kuen, sind Pächter, die Tankstellen in Form einer GmbH betreiben, in Bezug auf den Ausgleichsanspruch wirklich schlechter gestellt?

Antwort:

Erfolgt eine Kündigung seitens der Mineralölgesellschaft oder durch eine einvernehmliche Auflösung, entsteht der Ausgleichsanspruch jedenfalls und somit unabhängig davon, ob die Tankstelle als Einzelunternehmer oder als GmbH betrieben wird. 

Pächter, die Tankstellen in Form einer GmbH betreiben, sind insofern schlechter gestellt, als eine GmbH nicht „krank“ werden oder „in Pension gehen“ kann. Kündigt ein Einzelunternehmer einen Tankstellenvertrag, weil ihm die Führung der Tankstelle aus gesundheitlichen Gründen oder wegen seines Alters nicht mehr zumutbar ist, so entsteht in einem solchen Fall der Eigenkündigung prinzipiell ein Ausgleichsanspruch gegen die Mineralölgesellschaft.

Ein sehr bedeutender Grund für die Eigenkündigung unter Wahrung des Ausgleichsanspruches steht aber auch einer GmbH zur Verfügung: nämlich die Kündigung aus Gründen, die der Mineralölgesellschaft zurechenbar sind. Die Nachteile für eine GmbH halten sich somit in Grenzen.

RA Dr. Susanne Kuen, LL.M.
www.ra-kuen.at