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Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

„Wegfahr-Diebstähle“


„Wegfahr-Diebstähle“– kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat

Das ist ein leidliches Problem was alle Tankstellenunternehmer betrifft.

Welchen hohen und noch dazu unangenehmen Aufwand diese doch regelmäßig verursachen ist bekannt. Das gehört erfreulicher Weise der Vergangenheit an. Es ist jetzt ganz einfach, wenn man sich damit an die richtige Stelle wendet.

Nutzen Sie das Online-Angebot Ihrer WKO-Fachgruppe unter: „Digitale Anzeige für Tankstellenpartner“ und verwenden Sie diese moderne Lösung.

Da es sich bei „Wegfahr-Diebstahl“ um eine Straftat handelt, ist dafür die Staatsanwaltschaft, des jeweiligen Bundeslandes, zuständig. Diese leitet in Folge alle erforderlichen Schritte für Sie ein.