„Wegfahr-Diebstähle“– Kavaliersdelikt oder Straftat
Das ist ein leidliches Problem was alle Tankstellenunternehmer betrifft.
Welchen hohen und noch dazu unangenehmen Aufwand diese doch regelmäßig verursachen ist bekannt. Die WKO-Fachgruppe bemüht sich eine einheitliche Lösung zu finden. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Interessenvertretung auf.
Da es sich bei „Wegfahr-Diebstahl“ um kein Kavaliersdelikt sondern um eine Straftat handelt, ist dafür die Staatsanwaltschaft, des jeweiligen Bundeslandes, zuständig. Diese leitet in Folge alle erforderlichen Schritte für Sie ein.