„Wegfahr-Diebstähle“– kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat
Das ist ein leidliches Problem was alle Tankstellenunternehmer betrifft.
Welchen hohen und noch dazu unangenehmen Aufwand diese doch regelmäßig verursachen ist bekannt. Das gehört erfreulicher Weise der Vergangenheit an. Es ist jetzt ganz einfach, wenn man sich damit an die richtige Stelle wendet.
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Da es sich bei „Wegfahr-Diebstahl“ um eine Straftat handelt, ist dafür die Staatsanwaltschaft, des jeweiligen Bundeslandes, zuständig. Diese leitet in Folge alle erforderlichen Schritte für Sie ein.