Schon gewusst, dass …
… Kinder keine Versicherungsmonate im Sozialversicherungssystem haben?
… deshalb gibt es keinen Leistungsanspruch für Kinder.
Darum ist ein privater Versicherungsschutz für Kinder besonders wichtig.
Kinder sind bis zum 5. Lebensjahr überhaupt nicht gesetzlich unfallversichert!
Genaueres erfahren Sie über die Website der AUVA www.auva.at und über das Suchfeld Versicherteninformation Kindergartenkinder
Beispiel dazu:
Gesetzliche Geldleistungen nach einem Freizeitunfall
für ein Kind (12) > Querschnittlähmung
Einkommensperspektiven für ein 12jähriges Kind:
Freizeitunfall
AUVA / Unfallrente: | € 0,- (Freizeitunfall) |
Berufsunfähigkeitsrente: | € 0,- (keine Versicherungsmonate) |
Alterspension: | € 0,- (keine Versicherungsmonate) |
Mindestsicherung: | € 0,- (lebt bei Eltern > Haushaltseinkommen) |
Gesamt: | € 0,- |
Womit können Eltern rechnen?
Erhöhte Familienbeihilfe | € 156,- (Behinderungsgrad mind. 50 %) |
Pflegegeld Stufe 3 | € 460,- (Mindesteinstufung Rollstuhl) |
Gesamt: | € 616,- |
In weiterer Folge gibt ein Elternteil den Job wegen der Pflege auf.
Jobaufgabe Mutter für Pflege: | – € 1.400,- netto pro Monat |
Haushaltsbudget: | – € 784,- (fehlen monatlich in der Haushaltskasse) |
Privater Versicherungsschutz – für Kinder besonders wichtig
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