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Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

Schon gewusst, dass … Pensionssplitting


Schon gewusst, dass …

… es Pensionssplitting gibt?

Was versteht man darunter?

Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Dabei werden im Pensionskonto eingetragene Teilgutschriften übertragen. Jener Elternteil, der sich der Kindererziehung widmet, erhält dafür eine Gutschrift im Pensionskonto.

Damit soll der durch die Kindererziehung entstehende finanzielle Verlust zumindest teilweise reduziert werden.

Genaueres erfahren Sie über die Website der Pensionsversicherungsanstalt www.pv.at und über das Suchfeld Pensionssplitting


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