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Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

E-Scooter – Haftungsfalle


Bei einem E-Scooter-Unfall am Arbeitsweg besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung – auch nicht automatisch in einer privaten Versicherung.

Viele genießen das zügige vorankommen mit einem E-Scooter. In der Freizeit aber auch am Weg zur Arbeit sind sie nicht mehr wegzudenken. Genau darin besteht eine große Gefahr, weil diese unter den Begriff „Trendsportgerät“ fallen und dadurch vom gesetzlichen Unfallschutz ausgenommen sind.

Auch in der Haftpflichtversicherung sind diese nicht automatisch eingeschlossen.

Der Fahrer haftet in so einem Fall, für einen damit verursachten Schaden, in voller Höhe.

Nur eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung kann Sie vor den finanziellen Risiken schützen. Sie sollten prüften, ob „Trendsportgeräte“ in Ihrem Vertrag eingeschlossen und nicht ausgenommen sind.

Meine Partner, ein versiertes Makler Team, hilft Ihnen gerne dies zu ermitteln und eine für Sie passende Versicherungslösung zu finden.


Der folgende Link führt Sie direkt auf die Website vom:

Obersten Gerichtshof

OGH | 10 ObS 55/24x | 08.10.2024 | Urteile und Beschlüsse des OGH

Unfall mit einem Elektro-Scooter ist kein Dienst- oder Arbeitsunfall

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/unfall-mit-einem-elektro-scooter-ist-kein-dienst-oder-arbeitsunfall/


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