Ein Produnkt der Kooperation mit der WKO – exklusiv für die Tankstellenbranche

Die Ausgleichsanspruch-Versicherung schützt sie als Tankstellenpächter bei Unstimmigkeiten über die Höhe der Ausgleichszahlung oder der Schlussrechnung bei Beendigung des Pachtvertrages mit dem jeweiligen Mineralölkonzern.
Mit dieser Versicherung können Sie Ihre Ansprüche für den Ausgleich dem Grunde und der Höhe nach ohne Risiko vor Gericht einfordern und lösen eventuelle Streitigkeiten mit Ihrem Hauptvertragsgeber auf rechtlich fundierter Basis.
Die wenigsten haben den langen Atem auf eigene Kosten zu prozessieren!
Als Zusatzpaket kann der Schutz bei Streitigkeiten mit Lebensmittelhandelsketten hinzugenommen werden.
Unsere Ausgleichsanspruch-Versicherung unterstützt Sie in rechtlichen Streitfragen.
Informationsblatt Ausgleichsanspruch-Versicherung – Basis & Optimal
Leistungen für Basis & Optimal Schutz
Versicherungsschutz für Kosten aus gerichtlichen Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Mineralölunternehmen, einem Energiehandelsunternehmen, einer Lebensmittelhandelskette (nur wenn das Lebensmittelhandel-Zusatzpaket beantragt wurde) über den Ausgleichsanspruch und Investitionsersatz sowie über die Schlussrechnung nach erfolgter Kündigung des Pacht-Vertrages.
Shop-Umsätze sind bei der Ermittlung der Höhe des Streitwerts maßgeblich und mitentscheidend.
Die Höhe des Streitwertes kann bis € 500.000,00 (Basis-Schutz € 100.000,–) betragen. Für Anwalts- und Gerichtskosten steht eine Versicherungssumme von € 160.000,– (Basis-Schutz € 80.000,–) zur Verfügung. Für außergerichtliche Streitigkeiten die zu einer Einigung ohne Klage führen stehen bis zu € 5.400,– zur Verfügung (gilt nicht für den Basis-Schutz).
Für die Kosten einer mündlichen Rechtsauskunft durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt sowie ein erstmaliges Anwalts Schreiben stehen € 350,– einmal jährlich zur Verfügung (gilt nicht für den Basis-Schutz).
Diese Leistungen stehen nach einer Wartefrist von 6 Monaten zur Verfügung. Beim Beratungsrechtsschutz beträgt die Wartefrist 3 Monate.
Selbstbeteiligung
Der Versicherungsnehmer trägt von den entstehenden Kosten, pro Versicherungsfall, eine Selbstbeteiligung:
- bei den Optimal-Schutz Varianten von 10 %, mindestens aber € 1.000,–
Diese Selbstbeteiligung erhöht sich auf 20 %, mindestens aber € 2.000,– wenn die Ansprüche dem Grunde nach bestritten sind. - bei der Variante Basis-Schutz von 25 %, mindestens aber € 5.000,–
Im Schadenfall
ist immer und sofort die Zürich Versicherung AG zu verständigen. Die Beauftragung des vom Versicherungsunternehmen vorgeschlagen Rechtsvertreters erfolgt ausschließlich durch den Versicherer nach erfolgter Schadenmeldung des Versicherungsnehmers und Prüfung des Sachverhaltes durch die Versicherung.
Laufzeit
10 Jahre – Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer gekündigt wird. Die außerordentlichen Kündigungsrechte sind am Antrag detailliert angeführt.
Prämie monatlich
Basis-Schutz
- Streitwert bis € 100.000,– monatlich brutto € 67,– *
Optimal-Schutz
- Streitwert bis € 300.000,– monatlich brutto € 155,– *
- Streitwert bis € 350.000,– monatlich brutto € 186,– *
- Streitwert bis € 450.000,– monatlich brutto € 256,– *
- Streitwert bis € 500.000,– monatlich brutto € 297,– *
*pro Tankstelle inkl. 11 % Versicherungssteuer
zusätzlich wählbar-Lebensmittelhandel-Zusatzpake
- € 20,– * monatlich für den Basis-Schutz und ab
- € 40,– * bis € 61,– * monatlich für den Optimal-Schutz
- abhängig von der gewählten Variante
- pro Tankstelle inkl. 11 % Versicherungssteuer
(Nur erforderlich, wenn es einen eigenständigen Pacht-Vertrag mit einer Lebensmittelhandelskette gibt)
Was bedeutet
- Wartefrist – ist eine vom Versicherer verlangte Frist, in der ein Vertrag aufrecht ist aber noch kein Anspruch auf Leistung wirksam wird. Die Prämie wird in dieser Zeit trotzdem fällig. Fällt ein Versicherungsfall in diesen Zeitraum, ist der Versicherer frei von Leistung. Nach Ablauf der Frist kommt der Versicherungsschutz voll zum tragen.
- Entfall der Wartefrist – Für Verträge, die unmittelbar (d.h. binnen 4 Wochen) nach Neuübernahme eines Tankstellenbetriebes abgeschlossen werden, entfällt die Wartezeit.
- Versicherungsfall – ist die zugestellte, rechtswirksame Kündigung durch den Tankstellenbetreiber oder durch den Mineralölkonzern.
Ein Produkt der IRM Versicherungsmakler & Beratungs GmbH
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