Ausgleichsanspruch – Versicherung für Tankstellen-Pächter/-Eigenhändler
in Kooperation mit der WKO
Sie riskieren viel ohne Ausgleichsanspruch-Versicherung!
Warum?
Weil zu viele Pächter/Vertragspartner/Eigenhändler ihr eingesetztes Kapital am Ende ihres Vertragsverhältnisses nicht wieder sehen.
Die wenigsten haben den langen Atem auf eigene Kosten zu prozessieren!
Die Lösung:
Gemeinsam mit Ihrer Interessenvertretung in der WKO haben wir uns dieser Aufgabe gestellt.
Hiermit präsentieren wir Ihnen die Lösung mit unserer „Ausgleichsanspruch Versicherung“.
Ab nur € 50,00 brutto p.M. können auch Sie eine Vorsorge treffen und sich Ihren Anspruch sichern.
Informationsblatt Ausgleichsanspruch-Versicherung – Basis & Optimal
Leistungen für Basis & Optimal Schutz
Versicherungsschutz für Kosten aus gerichtlichen Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Mineralölunternehmen, einem Energiehandelsunternehmen, einer Lebensmittelhandelsketten (nur wenn Lebensmittelhandel/Zusatzpaket beantragt) über den Ausgleichsanspruch und Investitionsersatz sowie über die Schlussrechnung nach erfolgter Kündigung des Pacht-Vertrages.
Die Höhe des Streitwertes kann bis € 500.000,00 (Basis-Schutz € 100.000,00) betragen. Für Anwalts- und Gerichtskosten steht eine Versicherungssumme von € 140.000,00 (Basis-Schutz € 69.000,00) zur Verfügung.
Für außergerichtliche Streitigkeiten die zu einer Einigung ohne Klage führen stehen € 4.000,00 zur Verfügung (gilt nicht für den Basis-Schutz).
Für die Kosten einer mündlichen Rechtsauskunft durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt sowie ein erstmaliges Anwalts Schreiben stehen € 250,00 einmal jährlich zur Verfügung (gilt nicht für den Basis-Schutz).
Diese Leistungen stehen nach einer Wartefrist von 6 Monaten zur Verfügung. Beim Beratungsrechtsschutz beträgt die Wartefrist 3 Monate.
Selbstbeteiligung
Der Versicherungsnehmer trägt von den pro Versicherungsfall entstehenden Kosten eine Selbstbeteiligung von 10%, mindestens aber € 1.000,00 (Basis-Schutz 25% mindestens € 5.000,00)
Diese Selbstbeteiligung erhöht auf 20%, mindestens aber € 2.000,00 wenn Ansprüche dem Grunde nach bestritten sind. (Basis-Schutz 25% mindestens € 5.000,00)
Im Schadenfall
ist immer und sofort die Zürich Versicherung Aktiengesellschaft zu verständigen. Die Beauftragung des vom Versicherungsunternehmen vorgeschlagen
Rechtsvertreters erfolgt ausschließlich durch den Versicherer nach erfolgter Schadenmeldung des Versicherungsnehmers und Prüfung des Sachverhaltes durch die Versicherung.
Laufzeit
10 Jahre – Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer gekündigt wird. Die außerordentlichen Kündigungsrechte sind am Antrag detailliert angeführt.
Prämie monatlich
ab € 115,00 (Optimal-Schutz) inkl. 11% Versicherungssteuer und € 50,00 (Basis-Schutz) inkl. 11% Versicherungssteuer zusätzlich wählbar – Lebensmittelhandel Zusatzpaket ab € 15,00 monatlich für den BASIS-Schutz und ab € 30,00 monatlich für den OPTIMAL-Schutz pro Tankstelle
Was bedeutet
- Wartefrist – ist eine vom Versicherer verlangte Frist, in der ein Vertrag aufrecht ist aber noch kein Anspruch auf Leistung wirksam wird. Die Prämie wird in dieser Zeit trotzdem fällig. Fällt ein Versicherungsfall in diesen Zeitraum, ist der Versicherer frei von Leistung. Nach Ablauf der Frist kommt der Versicherungsschutz voll zum tragen.
- Entfall der Wartefrist – Für Verträge, die unmittelbar (d.h. binnen 4 Wochen) nach Neuübernahme eines Tankstellenbetriebes abgeschlossen werden, entfällt die Wartezeit.
- Versicherungsfall – ist die zugestellte, rechtswirksame Kündigung durch den Tankstellenbetreiber oder durch den Mineralölkonzern.
Ein Produkt der IRM Versicherungsmakler & Beratungs GmbH
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