Auf dieser Website werden nur – technisch notwendige Cookies – verwendet !

Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

Ausgleichsanspruch – Versicherung für Franchisenehmer


Die Ausgleichsanspruch-Versicherung schützt sie als Franchisenehmer bei Unstimmigkeiten über die Höhe der Ausgleichszahlung oder der Schlussrechnung bei Beendigung des Franchisevertrages mit dem jeweiligen Franchisegeber.

Mit dieser Versicherung können Sie Ihre Ansprüche für den Ausgleich dem Grunde und der Höhe nach ohne Risiko vor Gericht einfordern und lösen eventuelle Streitigkeiten mit Ihrem Hauptvertragsgeber auf rechtlich fundierter Basis. Als Zusatzpaket kann der Schutz bei Streitigkeiten mit Lebensmittelhandelsketten hinzu-genommen werden.

Gemeinsam mit Frau RA Dr. Susanne Kuen haben wir uns dieser Aufgabe gestellt und mit der Zürich Versicherung AG ein spezielles Packet geschnürt.

Hiermit präsentieren wir Ihnen die Lösung mit unserer „Ausgleichsanspruch Versicherung für das Bäckereigewerbe“.

Unsere Ausgleichsanspruch-Versicherung ersetzt KEINE Firmenrechtschutz-versicherung! Gerne erklären wir Ihnen den Unterschied und erstellen Ihnen dafür ein geeignetes Angebot.


Informationsblatt Ausgleichsanspruch-Versicherung Optimal-Schutz für Franchisenehmer

Leistungen für den Optimal Schutz

Versicherungsschutz für Kosten aus gerichtlichen Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer/Franchisenehmer und einem Franchisegeber, einer Lebensmittelhandelskette (nur wenn das Lebensmittelhandel-Zusatzpaket beantragt wurde) über den Ausgleichsanspruch und Investitionsersatz sowie über die Schlussrechnung nach erfolgter Kündigung des Franchise-Vertrages.

Die Höhe des Streitwertes kann bis € 500.000,– betragen. Für Anwalts- und Gerichtskosten steht eine Versicherungssumme von € 160.000,– zur Verfügung. Für außergerichtliche Streitigkeiten die zu einer Einigung ohne Klage führen stehen € 5.400,– zur Verfügung.
Für die Kosten einer mündlichen Rechtsauskunft durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt sowie ein erstmaliges Anwaltsschreiben stehen € 350,– einmal jährlich zur Verfügung.

Diese Leistungen stehen nach einer Wartefrist von 6 Monaten zur Verfügung. Beim Beratungsrechtsschutz beträgt die Wartefrist 3 Monate.

Selbstbeteiligung

Der Versicherungsnehmer trägt von den entstehenden Kosten, pro
Versicherungsfall, eine Selbstbeteiligung:

bei den Optimal-Schutz Varianten von 10 %,
mindestens aber € 1.000,–
Diese Selbstbeteiligung erhöht sich auf 20 %,
mindestens aber € 2.000,– wenn die Ansprüche
dem Grunde nach bestritten sind.

Im Schadenfall

ist immer und sofort die Zürich Versicherungs AG zu verständigen.
Die Beauftragung des vom Versicherungsunternehmen vorge-
schlagenen Rechtsvertreters erfolgt ausschließlich durch den
Versicherer nach erfolgter Schadenmeldung des Versicherungs-
nehmers und Prüfung des Sachverhaltes durch die Versicherung.

Laufzeit

10 Jahre – Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer gekündigt wird. Die außerordentlichen Kündigungsrechte sind am Antrag detailliert angeführt.

Prämie monatlich

Optimal-Schutz

  • Streitwert bis € 300.000,– monatlich brutto € 155,–
  • Streitwert bis € 350.000,– monatlich brutto € 186,–
  • Streitwert bis € 450.000,– monatlich brutto € 256,–
  • Streitwert bis € 500.000,– monatlich brutto € 297,–

pro Filiale inkl. 11 % Versicherungssteuer

Was bedeutet

  • Wartefrist – ist eine vom Versicherer verlangte Frist, in der ein Vertrag aufrecht ist aber noch kein Anspruch auf Leistung wirksam wird. Die Prämie wird in dieser Zeit trotzdem fällig. Fällt ein Versicherungsfall in diesen Zeitraum, ist der Versicherer frei von Leistung. Nach Ablauf der Frist kommt der Versicherungsschutz voll zum Tragen.
  • Entfall der Wartefrist – Für Verträge, die unmittelbar (d. h. binnen 4 Wochen) nach Neuübernahme eines Bäckereibetriebs/Filiale abgeschlossen werden, entfällt die Wartezeit von 6 bzw. 3 Monaten für den Beratungsrechtsschutz.
  • Versicherungsfall – ist die zugestellte, rechtswirksame Kündigung durch den Bäckereifranchisenehmer oder durch den Franchisegeber.

Wichtige Hinweise

  • Dieses Produkt ersetzt keine Firmen-Rechtsschutzversicherung.
  • Es deckt ausschließlich die oben angeführten Deckungserweiterungen.
  • Gerne erstellen wir Ihnen dafür ein eigenes Angebot.

Ein Produkt der IRM Versicherungsmakler & Beratungs GmbH


Rufen Sie mich an: Mobil: +43 680 128 80 60 oder schreiben Sie mir eine Nachricht E-Mail