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Karl Frauendorfer – Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten

Ausgleichsanspruch – Versicherung für das Bäckereigewerbe als Franchisenehmer


Ausgleichsanspruch – Versicherung für das Bäckereigewerbe als Franchisenehmer

(Bild von PIRO4D auf Pixabay)

Sie riskieren viel ohne Ausgleichsanspruch-Versicherung!

Warum?

Weil zu viele Franchisenehmer/Pächter/Vertragspartner/Eigenhändler ihr eingesetztes Kapital am Ende ihres Vertragsverhältnisses nicht wieder sehen.

Die wenigsten haben den langen Atem auf eigene Kosten zu prozessieren! 

Die Lösung:

Gemeinsam mit Frau RA Dr. Susanne Kuen haben wir uns dieser Aufgabe gestellt und mit der Zürich Versicherung AG ein spezielles Packet geschnürt.

Hiermit präsentieren wir Ihnen die Lösung mit unserer „Ausgleichsanspruch Versicherung für das Bäckereigewerbe“.

Ab nur EUR 115,00 brutto p.M. können auch Sie eine Vorsorge treffen und sich Ihren Anspruch sichern.


Informationsblatt Ausgleichsanspruch-Versicherung Optimal-Schutz für das Bäckereigewerbe – Franchisenehmer

Leistungen für den Optimal Schutz

Versicherungsschutz für Kosten aus gerichtlichen Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer/Bäckereifranchisenehmer und einem Franchisegeber über den Ausgleichsanspruch und Investitionsersatz sowie über die Schlussrechnung nach erfolgter Kündigung des Pacht-Vertrages.

Die Höhe des Streitwertes kann bis € 500.000,00 betragen. Für Anwalts- und Gerichtskosten steht eine Versicherungssumme von € 140.000,00 zur Verfügung.

Für außergerichtliche Streitigkeiten die zu einer Einigung ohne Klage führen stehen € 4.000,00 zur Verfügung.

Für die Kosten einer mündlichen Rechtsauskunft durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt sowie ein erstmaliges Anwaltsschreiben stehen € 250,00 einmal jährlich zur Verfügung.

Diese Leistungen stehen nach einer Wartefrist von 6 Monaten zur Verfügung. Beim Beratungsrechtsschutz beträgt die Wartefrist 3 Monate.

Selbstbeteiligung

Der Versicherungsnehmer trägt von den pro Versicherungsfall entstehenden Kosten eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens aber € 1.000,00
Diese Selbstbeteiligung erhöht sich auf 20 %, mindestens aber € 2.000,00 wenn Ansprüche dem Grunde nach bestritten sind.

Im Schadenfall

ist immer und sofort die Zürich Versicherung Aktiengesellschaft zu verständigen. Die Beauftragung des vom Versicherungsunternehmens vorgeschlagen Rechtsvertreters erfolgt ausschließlich durch den Versicherer. Nach erfolgter Schadenmeldung des Versicherungsnehmers und Prüfung des Sachverhaltes durch die Versicherung.

Laufzeit

10 Jahre – Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer gekündigt wird. Die außerordentlichen Kündigungsrechte sind am Antrag detailliert angeführt.

Prämie monatlich

ab € 115,00 inkl. 11 % Versicherungssteuer

Was bedeutet

  • Wartefrist – ist eine vom Versicherer verlangte Frist, in der ein Vertrag aufrecht ist aber noch kein Anspruch auf Leistung wirksam wird. Die Prämie wird in dieser Zeit trotzdem fällig. Fällt ein Versicherungsfall in diesen Zeitraum, ist der Versicherer frei von Leistung. Nach Ablauf der Frist kommt der Versicherungsschutz voll zum Tragen.
  • Entfall der Wartefrist – Für Verträge, die unmittelbar (d. h. binnen 4 Wochen) nach Neuübernahme eines Bäckereibetriebs/Filiale abgeschlossen werden, entfällt die Wartezeit von 6 bzw. 3 Monaten für den Beratungsrechtsschutz.
  • Versicherungsfall – ist die zugestellte, rechtswirksame Kündigung durch den Bäckereifranchisenehmer oder durch den Franchisegeber.

Ein Produkt der IRM Versicherungsmakler & Beratungs GmbH


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